Energieausweis erstellen
Ein Energieausweis ist beim Verkauf von Immobilien seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Die wichtigsten Angaben müssen bereits bei der Bewerbung Ihrer Immobilie vorhanden sein. Nach erfolgreichem Verkauf erhält der neue Eigentümer den originalen Energieausweis oder eine Kopie vom Verkäufer.
Ein Energieausweis visualisiert in kompakter und leicht verständlicher Form die Energieeffizienz einer Immobilie, und gibt Auskunft zu den aktuell anfallenden Energiekosten. Ein Energieausweis ist seit 2009 bei allen Wohnimmobilien in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit der Überarbeitung der Energie-Einsparverordnung im Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Jede neu gebaute Immobilie benötigt einen Energieausweis. Sofern bestehende Immobilien renoviert werden, und sich dabei die energetische Bilanz eines Gebäudes ändert, muss ein (neuer) Energieausweis erstellt werden.
Energieausweis erstellen – die wichtigsten Fakten
Ein Energieausweis umfasst mehrere Seiten und stellt in einer übersichtlichen Form alle relevanten Kennwerte der Immobilie sowie Informationen zur Heizung zur Verfügung. Ein entscheidender Wert dabei ist die Kennzahl kWh/m²: Sie gibt den jährlichen Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche an. Die Nutzfläche entspricht dabei nicht der Wohnfläche.
Je niedriger diese Kennzahl ist, desto besser ist die Energieeffizienzklasse. Ähnlich wie bei Elektrogeräten gibt der Energieausweis die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes an, die von A+ bis H reicht.
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Formen für den Energieausweis:
- Bedarfsausweis
und
- Verbrauchsausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt, welcher Energieausweis erstellt werden muss. Der Aufwand für den verbrauchsorientierten Energieausweis ist wesentlich geringer als für den Bedarfsausweis. Die Kosten pro Gebäude betragen in der Regel zwischen 70 und 100 Euro. Für einen bedarfsorientierten Energieausweis ist ein Ortstermin nötig und die Erstellung ist komplizierter. Die Kosten können sich deshalb auf bis zu 400 Euro belaufen.
Wann reicht ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis erfüllt die gesetzlichen Vorschriften, wenn folgender Sachverhalt zutrifft:
- Das Gebäude enthält mehr als vier Wohnungen.
- Der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt.
- Das Gebäude hält die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 ein oder wurde entsprechend modernisiert.
Als Grundlage für die Berechnung dienen drei Heizkostenabrechnungen für alle Wohneinheiten der Immobilie oder vergleichbare Verbrauchsmessungen. Leerstände und Witterungsverhältnisse werden dabei berücksichtigt. Das Resultat des Verbrauchsausweises ist jedoch abhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner.
Wichtig: Für modernisierte Gebäude mit Entstehungsdatum vor 1977 ist die Rechtslage leider nicht eindeutig.
Wie wird der Bedarfsausweis erstellt?
Wurde ein Neubau nach dem Jahr 2008 errichtet oder enthält ein nicht modernisierter Altbau weniger als fünf Wohneinheiten, muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
Zur Erstellung eines Bedarfsausweises werden zahlreiche Daten über das Gebäude erfasst, unter anderem das beheizte Gebäudevolumen, die Leistungsfähigkeit der Heizungsanlage, die Dämmung von Dach- und Außenwänden sowie Fenster und Türen. Die Form und die Lage spielen ebenso eine Rolle wie die Größe. Darüber hinaus fließen das Nutzerverhalten, die Raumtemperatur und standardisierte Klimadaten in die Berechnung ein.
Das Resultat beim Bedarfsausweis ist unabhängig vom Nutzverhalten und ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit von Immobilien.
Bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen, besteht generell keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises.
Sie wissen nicht, welchen Energieausweis Sie brauchen? Kontaktieren Sie unsere Experten.
Energieausweis kostenlos erstellen durch Heckenlau Immobilien
Beim Verkauf einer Immobilie ist der Eigentümer verpflichtet, einen Energieausweis zu beschaffen und spätestens bei der Besichtigung ungefragt vorzuzeigen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Ende 2020 eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Im Rahmen unserer umfassenden Services für Immobilienverkäufer und bei jedem Vermittlungsauftrag erstellt Heckenlau Immobilien den nötigen Energieausweis kostenlos.